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Wenn Sie sich, entgegen unserem ausdrücklichen Rat, nicht an einer Volkshochschule auf den Mittleren Schulabschluss vorbereiten wollen, dann müssen Sie sich selbstständig um eine Vorbereitung auf die Prüfung und das Einhalten der Termine und auch um die nötigen Unterlagen kümmern. |
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Beachten Sie bei Ihrem Antrag auf Zulassung zur Prüfung besonders, dass Sie nach § 2 NschPVO Angaben über Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung und über die in den einzelnen Fächern durchgearbeiteten Themen machen müssen! Dies müssen Sie ausführlich in der Erklärung zum Antrag auf Zulassung aufschreiben. |
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Hilfen zu Vorbereitungsmaterial für die schriftlichen Prüfungen erhalten Sie unter: |
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Sie finden die
Lerninhalte, die für die Prüfungen vorausgesetzt werden, unter: |
Die Vereinbarung der Bildungsstandards betrifft den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (KMK-Beschluss vom 4. Dezember 2003) sowie in den Fächern Biologie, Chemie, Physik (KMK Beschluss vom 16. Dezember 2004).
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